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Freiwilliges Soziales Jahr statt Zivildienst

Seit August 2002 sieht das Zivildienstgesetz eine neue Zivildienstausnahme vor: Man kann nun ein Freiwilliges Soziales Jahr anstatt des Zivildienstes durchführen.

Das Gesetz besagt:

Es ist die freie Entscheidung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers bzw. Zivildienstpflichtigen, ein 12-monatiges Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) anstatt des 9-monatiges Zivildienstes abzuleisten.

Für Zivildienstpflichtige, die ein FSJ anstelle des Zivildienstes Link zum FSJ abgeleistet haben, erlischt danach die Zivildienstpflicht. Voraussetzung hierfür ist, dass vor FSJ-Beginn eine entsprechende Vereinbarung mit dem FSJ-Träger und dem Bundesamt für den Zivildienst getroffen wurde.

Wehrpflichtige junge Männer können jetzt bereits ab 16,5 Jahren eine Musterung beantragen und dann eventuell noch vor dem 17. Geburtstag als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden. Ab dem Zeitpunkt der Anerkennung besteht die Möglichkeit, das FSJ zu beginnen.

   
 
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